Zurück zu Aktuelles
Förderung~4 min Lesezeit

IBB SolarPLUS 2026: Neue Förderung für Berliner Solaranlagen

Die IBB hat SolarPLUS 2026 neu aufgestellt: neue Pauschalen, andere Antragsfristen, Wegfall der Balkon-PV. Was Berliner Hausbesitzer jetzt wissen müssen.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) hat ihr Förderprogramm SolarPLUS zum 8. Januar 2026 grundlegend überarbeitet. Mit der neuen Richtlinie verfolgt das Land Berlin das Ziel, den Solarausbau bis zur angestrebten Klimaneutralität 2045 spürbar zu beschleunigen. Wir fassen zusammen, was sich für Eigenheimbesitzer und gewerbliche Bauherren geändert hat – und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.

Zwei Programmteile: S und L

SolarPLUS ist 2026 strikt in zwei Bereiche unterteilt:

  • SolarPLUS S – für Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäuser
  • SolarPLUS L – für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Industrie und Vereine

Welcher Programmteil für Sie gilt, bestimmt, ob Sie eine Pauschalförderung oder eine prozentuale Anteilsfinanzierung erhalten.

SolarPLUS S – Förderung für Eigenheime

Für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser wird die Förderung 2026 als Festbetrag nach Anlagenleistung gewährt. Die folgenden Pauschalen gelten für PV-Anlagen mit Stromspeicher:

  • 2,00 bis 2,99 kWp: 500 €
  • 5,00 bis 5,99 kWp: 1.250 €
  • 10,00 bis 10,99 kWp: 2.500 €
  • ab 19,00 kWp: 4.750 €

Die genannten Werte zeigen nur einen Auszug der Leistungsklassen. Die vollständige Staffelung aller Pauschalen und förderfähigen Maßnahmen finden Sie auf unserer Förderseite.

Zusätzlich werden gefördert:

  • Zählerschrank-Erneuerung: Pauschal 750 € (Mindestkosten 1.160 € brutto erforderlich)
  • Denkmalgerechte Gestaltung: Je nach Anlagengröße zwischen 600 € und 5.700 €

SolarPLUS L – Förderung für größere Gebäude und Gewerbe

Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Vereine und Unternehmen erhalten eine prozentuale Anteilsfinanzierung. Die Höhe richtet sich nach Antragsteller und Unternehmensgröße:

Förderbereich PV-Speichersysteme, Fassaden-PV, Gründach-PV und Denkmalschutz (jeweils maximal 30.000 €):

  • WEGs, kleine Unternehmen und Privatpersonen: 50 % der förderfähigen Kosten
  • Mittlere Unternehmen: 40 %
  • Große Unternehmen: 30 %

Weitere förderfähige Bereiche:

  • Gutachten, Studien und Konzepte: Fördersätze zwischen 45 % und 65 %, maximal 15.000 €
  • Messplätze und Netzanschlusszusammenlegung: Fördersätze zwischen 30 % und 50 %, maximal 15.000 € beziehungsweise 10.000 €

Auch hier handelt es sich um eine Auswahl der wichtigsten Fördersätze. Eine vollständige Aufstellung aller förderfähigen Vorhaben und Antragstellergruppen finden Sie auf unserer Förderseite.

Was hat sich gegenüber 2025 geändert?

Wer SolarPLUS aus den Vorjahren kennt, sollte einige wichtige Änderungen beachten:

Wegfall der Balkon-PV

Steckersolargeräte – also Balkonkraftwerke – wurden 2025 noch mit bis zu 250 € bezuschusst. Im Programm 2026 ist Balkon-PV nicht mehr als eigenes Fördermodul enthalten. Wer ein Balkonkraftwerk plant, muss sich nach anderen Fördertöpfen umsehen oder die Anschaffung selbst tragen.

Umstellung auf Leistungspauschalen

Bei SolarPLUS S wurde die Förderlogik komplett umgestellt: Statt der bisherigen kapazitätsbasierten Förderung von 300 € pro kWh Speichergröße gibt es nun leistungsbezogene Pauschalen für das Gesamtsystem aus PV-Anlage und Speicher. Das vereinfacht die Antragstellung deutlich, kann aber je nach Anlagenkonfiguration zu höheren oder niedrigeren Zuschüssen führen als 2025.

Neu: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Erstmals werden Konzepte und Netzanschlussänderungen für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung gefördert. Dieses Modell ergänzt den klassischen Mieterstrom um flexiblere Versorgungsformen, bei denen kein Strom durch das öffentliche Netz fließen muss.

Strenge Beginn-Regelung bei SolarPLUS L

Für gewerbliche Antragsteller gilt 2026 eine deutlich strengere Regel: Wer vor der Eingangsbestätigung der IBB mit der Umsetzung beginnt, ist von der Förderung ausgeschlossen – ohne Ausnahme. Bei SolarPLUS S ist ein Beginn nach Antragstellung weiterhin auf eigenes Risiko möglich, auch wenn der Bescheid noch aussteht.

Antragsfristen im Überblick

  • Geltungsdauer der Richtlinie: bis 31. Dezember 2026
  • Umsetzungszeitraum: ein Jahr ab Antragstellung
  • Speicher-Nachrüstung: Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage
  • Verwendungsnachweis: spätestens drei Monate nach Projektabschluss

Anträge werden ausschließlich elektronisch über das Antragssystem der IBB Business Team GmbH gestellt.

Fazit

SolarPLUS 2026 belohnt komplette Solarsysteme mit Speicher und stärkt die gewerbliche Solarisierung Berlins. Der Wegfall der Balkon-PV-Förderung und die strengeren Beginn-Regeln im Programmteil L machen eine sorgfältige Antragsplanung wichtiger denn je. Wer als Eigenheimbesitzer in Berlin eine PV-Anlage plant, sollte die geänderten Pauschalen frühzeitig in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen.

Sie überlegen, eine Solaranlage mit IBB-Förderung zu installieren? Wir unterstützen Sie von der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030-62 93 93 49-0 oder per E-Mail an info@solaro-pv.de. Schneller geht es über unseren Konfigurator: In wenigen Schritten erfassen Sie die wichtigsten Eckdaten zu Ihrem Vorhaben – anschließend meldet sich ein Vertriebsmitarbeiter persönlich bei Ihnen.

Ihr Solaro-Team

Artikel teilen:E-MailWhatsApp
Alle Artikel ansehen

Mehr erfahren?

Finden Sie heraus, wie viel Sie mit einer Solaranlage sparen können.

Zum Solar-Konfigurator