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Solarpflicht Berlin: Frist im Juni 2026 — was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Wer 2024 oder 2025 saniert hat, muss bis Sommer 2026 nachweisen, dass eine PV-Anlage installiert oder beauftragt ist. Sonst drohen Bußgelder bis 50.000 €. Wir erklären die Stichtage.

Das Berliner Solargesetz (SolarG Berlin) gilt seit dem 1. Januar 2023 — und für viele Hausbesitzer rückt nun ein entscheidender Stichtag näher: Wer in den Jahren 2024 oder 2025 eine wesentliche Dachsanierung durchgeführt hat, muss bis Juni 2026 den Nachweis erbringen, dass eine Photovoltaikanlage installiert oder zumindest verbindlich beauftragt ist. Wir erklären, worum es geht, wer betroffen ist und wie sich die Frist mit überschaubarem Aufwand wahren lässt.

Worum es beim Berliner Solargesetz geht

Das SolarG Berlin verfolgt ein klares politisches Ziel: Bis 2035 sollen mindestens 25 Prozent des Berliner Stromverbrauchs aus heimischer Solarenergie gedeckt werden — der sogenannte Masterplan Solarcity. Um diesen Anteil zu erreichen, hat der Gesetzgeber eine Solarpflicht eingeführt, die deutlich über die bundesweiten Regelungen hinausgeht.

Die Pflicht greift dabei nicht nur bei Neubauten, sondern ausdrücklich auch bei der wesentlichen Sanierung bestehender Dächer. Ist die Pflicht ausgelöst, müssen mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche mit einer Photovoltaikanlage belegt werden. Berlin gehört damit neben Baden-Württemberg und Hamburg zu den Vorreitern bei verbindlichen Solarauflagen — und zugleich zu den ersten Ländern, in denen die ersten Übergangsfristen jetzt tatsächlich auslaufen.

Wer ist betroffen?

Die Solarpflicht trifft drei Eigentümergruppen in Berlin:

  • Neubauten: Pflichtig, wenn der Bauantrag ab dem 1. Januar 2023 gestellt wurde. Hier ist die PV-Anlage bereits Teil der Bauplanung.
  • Wesentliche Dachsanierung: Pflichtig, wenn die Sanierung ab dem 1. Januar 2024 begonnen wurde. Diese Gruppe rückt mit dem Stichtag im Sommer 2026 nun in den Fokus.
  • Bestandsgebäude mit Übergangsfrist: Je nach Sanierungsumfang gelten gestaffelte Übergangsfristen, die teils noch laufen, teils bereits jetzt ablaufen.

Eine wesentliche Dachsanierung liegt vor, wenn die Dachhaut komplett erneuert wird — also Eindeckung, Unterspannbahn und gegebenenfalls die Dämmung. Reine Reparaturarbeiten wie das Austauschen einzelner Ziegel, Abdichtungen oder kleinere Ausbesserungen lösen die Pflicht ausdrücklich nicht aus. Wer 2024 oder 2025 sein Dach komplett hat machen lassen, sollte daher prüfen, ob er in den Anwendungsbereich des SolarG fällt.

Der Stichtag Juni 2026

Im Juni 2026 endet die Übergangsfrist für viele Sanierungsfälle aus den Jahren 2024 und 2025. Bis dahin muss gegenüber der zuständigen Bauaufsicht nachgewiesen werden, dass die Solarpflicht erfüllt wird. Wichtig — und an dieser Stelle möchten wir der häufigsten Sorge entgegentreten: Es muss nicht zwingend eine fertig installierte Anlage auf dem Dach stehen.

Für die Fristwahrung reicht eine schriftliche Beauftragung eines Fachbetriebs mit einem konkreten Anlagenkonzept. Die eigentliche Installation kann anschließend in Ruhe erfolgen — abhängig von Lieferzeiten, Gerüstplanung und Netzanschluss durch Stromnetz Berlin. Das ist eine bewusste Erleichterung des Gesetzgebers, weil Material- und Handwerkerengpässe sonst eine fristgerechte Fertigstellung gefährden könnten.

Praktisch heißt das: Wer jetzt mit einer ersten Beratung beginnt, hat in vier bis sechs Wochen ein Anlagenkonzept und eine Auftragserteilung in der Hand — und damit den Frist-Nachweis. Die Installation selbst folgt dann in einem entspannteren Zeitfenster.

Mindestanforderung: 30 % der Nettodachfläche

Die Pflicht bezieht sich auf 30 Prozent der Nettodachfläche — also der tatsächlich nutzbaren Fläche nach Abzug von Dachfenstern, Gauben, Schornsteinen, Dachflächenfenstern, Lüftungs- und Antennenaufbauten. Die Bruttofläche (also die gesamte Dachhaut) ist immer größer als die Nettofläche, weshalb die 30-Prozent-Regel in der Praxis oft kleiner ausfällt, als sie zunächst klingt.

Drei Praxisbeispiele zeigen die Größenordnung:

  • Einfamilienhaus, 120 m² Brutto-Dach: Nach Abzug von Gauben und Dachfenstern bleiben ca. 80 bis 90 m² Netto. Pflichtbelegung: rund 25 bis 30 m² PV-Fläche, was etwa 5 kWp entspricht.
  • Reihenhaus, 80 m² Brutto-Dach: Nettofläche ca. 60 m². Pflichtbelegung: rund 18 m² PV — etwa 3,5 kWp.
  • Mehrfamilienhaus, 250 m² Brutto-Dach: Nettofläche ca. 180 m². Pflichtbelegung: rund 55 m² — etwa 11 kWp.

Die exakten Werte variieren je nach Dachform, Ausrichtung und Verschattung. Eine seriöse Planung beginnt deshalb immer mit einer Vor-Ort-Begehung oder einer Auswertung des Aufmaßes — die Pauschalwerte sind nur eine grobe Richtschnur, an der sich erkennen lässt, in welcher Größenordnung sich Ihr Vorhaben bewegt.

Bußgelder & Härtefälle

Wer den Nachweis nicht erbringt, riskiert ein Bußgeld. Die Höhe richtet sich nach Gebäudetyp:

  • Einfamilienhaus: bis zu 5.000 €
  • Mehrfamilienhaus, Gewerbe oder Industrie: bis zu 50.000 €

Das Gesetz kennt allerdings auch eine Härtefall-Klausel. Sie greift, wenn die Installation einer PV-Anlage technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wäre — etwa bei extremer Verschattung, statischen Problemen, denkmalgeschützten Dächern in Gründerzeitvierteln oder einer ungünstigen Dachausrichtung in Kombination mit hohen Anschlusskosten.

Wichtig zu wissen: Der Härtefall wird nicht automatisch anerkannt. Er muss aktiv beantragt und gegenüber der Senatsverwaltung begründet werden. Das setzt in der Regel ein Gutachten oder zumindest eine fachliche Stellungnahme voraus, in der die Unzumutbarkeit nachvollziehbar dargelegt wird. Wer einen Härtefall vermutet, sollte das Verfahren rechtzeitig anstoßen — auch hier ist die Frist im Sommer 2026 maßgeblich.

Was Solaro für Sie tun kann

Mit über 2.000 installierten Anlagen in Berlin und Brandenburg kennen wir nicht nur die technische Seite einer PV-Installation, sondern auch die Eigenheiten des regionalen Marktes: die Abläufe bei Stromnetz Berlin, die Anforderungen der Berliner Bauordnung, den Denkmalschutz in Gründerzeitvierteln und die Statik vieler Berliner Dachformen — vom Pultdach des Reihenhauses bis zum Berliner Dach des Altbaus.

Für die nächsten Wochen bis zur Frist haben wir die Kapazität, Anlagenkonzepte zügig zu erstellen und verbindliche Beauftragungen zu fristwahrenden Bedingungen abzuschließen. Das umfasst die Vor-Ort-Begehung, die Ertragsberechnung, das Angebot inklusive Förderprüfung (etwa über das aktualisierte IBB-Programm SolarPLUS 2026) und auf Wunsch die anschließende Begleitung durch das gesamte Netzanschluss- und Inbetriebnahmeverfahren.

Falls bei Ihnen ein Härtefall denkbar ist, prüfen wir auch das mit Ihnen gemeinsam — und unterstützen bei der Vorbereitung der Unterlagen für die Senatsverwaltung. So vermeiden Sie sowohl die Pflicht-Verfehlung als auch unnötige Investitionen in eine Anlage, die wirtschaftlich keinen Sinn ergibt.

Fazit

Die Frist im Juni 2026 ist ernst zu nehmen, aber kein Grund zur Panik: Wer jetzt aktiv wird, kann den Nachweis problemlos durch eine schriftliche Beauftragung erbringen — auch ohne dass die Anlage bis dahin auf dem Dach steht. Wichtig ist, sich frühzeitig mit einem Fachbetrieb in Verbindung zu setzen und das Anlagenkonzept rechtzeitig auf den Weg zu bringen.

Sie sind unsicher, ob Sie unter die Solarpflicht fallen, oder möchten den Frist-Nachweis bis Juni 2026 sicherstellen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030-62 93 93 49-0 oder per E-Mail an info@solaro-pv.de. Schneller geht es über unseren Konfigurator: In wenigen Schritten erfassen Sie die wichtigsten Eckdaten zu Ihrem Vorhaben — anschließend meldet sich ein Vertriebsmitarbeiter persönlich bei Ihnen.

Ihr Solaro-Team

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