Mit dem Solarpaket 1 hat die Bundesregierung die Weichen für einen schnelleren und einfacheren Ausbau der Photovoltaik gestellt. Das Gesetz ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten und bringt spürbare Erleichterungen – von der Anmeldung über den Netzanschluss bis hin zum Betrieb Ihrer Anlage. Gerade für Eigenheimbesitzer in Berlin und Brandenburg, die oft mit verschiedenen Netzbetreibern wie Stromnetz Berlin oder E.DIS zu tun haben, sind die neuen einheitlichen Regelungen ein echter Gewinn. Wir von Solaro haben die wichtigsten Änderungen für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Worum geht es beim Solarpaket 1?
Das „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" – kurz Solarpaket 1 – verfolgt ein klares Ziel: den jährlichen PV-Zubau in Deutschland deutlich zu erhöhen, bis 2030 sollen 215 Gigawatt installierte Leistung erreicht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bürokratische Hürden abgebaut und Prozesse beschleunigt. Das ist insbesondere für die Hauptstadtregion relevant: In Berlin und Brandenburg werden weiterhin zahlreiche Dachflächen auf Einfamilien- und Reihenhäusern ungenutzt bleiben – Potenzial, das sich dank der neuen Regelungen deutlich leichter erschließen lässt.
Die wichtigsten Änderungen für Eigenheimbesitzer
1. Einfachere Netzanschlussverfahren
Für Anlagen bis 30 kWp gilt künftig eine 4-Wochen-Frist: Meldet sich der Netzbetreiber innerhalb dieser Zeit nicht, gilt der Netzanschluss automatisch als genehmigt. Zuvor lag diese Grenze bei lediglich 10,8 kWp – eine Größe, die für moderne Einfamilienhäuser oft nicht mehr ausreicht. Ab 2025 müssen Netzbetreiber zudem ein einheitliches Online-Portal zur Verfügung stellen, über das Anfragen unkompliziert gestellt werden können. Für Hausbesitzer in Berlin (Stromnetz Berlin), im Umland (E.DIS) oder in Potsdam (EWP) bedeutet das: einheitliche Fristen unabhängig davon, welcher Verteilnetzbetreiber zuständig ist.
Ihr Vorteil: Schnellere Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage, weniger Wartezeit, klare Fristen.
2. Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Steckersolargeräte werden deutlich unkomplizierter in Betrieb genommen – eine gute Nachricht besonders für die vielen Mieter und Wohnungseigentümer in Berliner Altbauten und Brandenburger Mehrfamilienhäusern:
- Die Wechselrichter-Grenze wurde von 600 auf 800 Watt angehoben.
- Erlaubt sind bis zu 2.000 Watt Peak Modulleistung.
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt – eine vereinfachte Meldung im Marktstammdatenregister genügt.
- Rückwärtsdrehende Zähler werden übergangsweise geduldet, bis der Netzbetreiber den Zählertausch vornimmt.
3. Module tauschen ohne Defektnachweis
Wer seine bestehende Anlage modernisieren möchte, profitiert ebenfalls: Ein Austausch alter Module gegen leistungsfähigere Panels ist nun ohne Nachweis eines Defekts möglich – bis zur bereits installierten Leistung. Die ursprüngliche Einspeisevergütung und die Restlaufzeit bleiben erhalten. Eine Leistungserweiterung darüber hinaus wird als Neuanlage behandelt und mit den aktuellen Vergütungssätzen vergütet. Gerade für die ersten Photovoltaikanlagen in Brandenburg aus den frühen 2010er-Jahren eine interessante Option, mehr Leistung aus dem gleichen Dach zu holen.
4. Wegfall unnötiger Bürokratie bei Volleinspeisung
Bei Volleinspeise-Anlagen durften Netzbetreiber bisher einen separaten Stromliefervertrag für den Eigenverbrauch des Wechselrichters verlangen – inklusive Grundgebühr. Diese Praxis ist mit dem Solarpaket 1 nicht mehr zulässig. Die minimalen Strommengen werden einfach über die Haushaltsstromrechnung abgedeckt.
5. PV auch ohne eigenes Dach – die 20-kW-Ausnahme
Wenn das eigene Hausdach für eine Photovoltaikanlage nicht ausreicht oder ungeeignet ist – etwa bei denkmalgeschützten Altbauten in Berlin oder ungünstig ausgerichteten Dächern in Brandenburg – dürfen Module bis 20 kWp auch auf Nebengebäuden wie Garagen oder Carports installiert werden und erhalten trotzdem die volle Einspeisevergütung. Das eröffnet vielen Haushalten in der Region neue Möglichkeiten, Solarstrom zu nutzen.
6. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Besonders interessant für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften, wie sie in Berlin an jeder Ecke zu finden sind: Mit der neuen „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" kann Solarstrom vom Dach direkt an die Bewohner weitergegeben werden – ohne die aufwendigen Anforderungen des klassischen Mieterstrommodells. Der Strom darf auch von Nebengebäuden oder Garagen stammen, solange er ohne Netzdurchleitung verbraucht wird. Für Berliner Altbau-WEGs und Brandenburger Wohnprojekte eine echte Chance, die eigene Energiewende zu starten.
7. Balkonkraftwerke als Mieterrecht
Steckersolargeräte wurden in den Katalog der privilegierten baulichen Veränderungen nach § 20 Abs. 2 WEG sowie in § 554 BGB aufgenommen. Das bedeutet: Mieter und Wohnungseigentümer haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks – ein Vetorecht des Vermieters oder der Eigentümerversammlung gibt es nur noch in Ausnahmefällen. Ein wichtiger Schritt, um auch den vielen Mietern in Berlin die Teilhabe an der Energiewende zu ermöglichen.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Das Solarpaket 1 macht den Weg zur eigenen Photovoltaikanlage deutlich einfacher, schneller und planbarer. Für Eigenheimbesitzer in Berlin und Brandenburg ergeben sich dadurch drei konkrete Vorteile:
- Weniger Wartezeit: Klare Fristen beim Netzanschluss verkürzen den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme – unabhängig vom zuständigen Netzbetreiber.
- Mehr Flexibilität: Auch Garagen, Carports oder Nebengebäude können für Solarstrom genutzt werden – ideal bei schwierigen Dachsituationen im Altbaubestand.
- Einfachere Modernisierung: Bestehende Anlagen lassen sich unkompliziert mit neuen, leistungsfähigeren Modulen aufrüsten.
Ihre Photovoltaik-Anlage mit Solaro
Als Ihr Partner für Photovoltaik in Berlin und Brandenburg kennen wir nicht nur die gesetzlichen Neuerungen, sondern auch die regionalen Besonderheiten: von den Anforderungen der Berliner Bauordnung über den Denkmalschutz in Gründerzeitvierteln bis hin zu den Abläufen bei Stromnetz Berlin, E.DIS und weiteren Netzbetreibern der Region. Von der ersten Beratung über die Anmeldung beim Netzbetreiber bis hin zur fertigen Anlage auf Ihrem Dach begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – unkompliziert, transparent und mit dem Wissen, dass alle aktuellen Vorgaben eingehalten werden.
Sie möchten wissen, wie viel Sie mit einer Photovoltaikanlage sparen können? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Standort in Berlin oder Brandenburg, das alle Vorteile des Solarpaket 1 bereits berücksichtigt.



