Das Solarpaket I erleichtert Bürgern und Unternehmen in Deutschland den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen erheblich. Die neuen Regelungen, die den Ausbau der Solarenergie beschleunigen sollen, betreffen sowohl Balkonkraftwerke als auch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Die Bundesregierung hat im August 2023 das Solarpaket I (Gesetz zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung) initiiert. Nach Zustimmung des Bundestags und Bundesrats wurden das Gesetz nun verabschiedet. Dabei haben die Regierungsfraktionen im Bundestag den ursprünglichen Entwurf um Regelungen zur Batteriespeicherung, zur Gemeinschaftsversorgung mit Solarstrom und zu einheitlichen technischen Anschlussbedingungen erweitert.
Mehr Solarenergie für den Klimaschutz
Deutschland strebt an, bis 2045 klimaneutral zu wirtschaften, wobei der Stromsektor bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgas-Emissionen auskommen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen bis 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen. Das Solarpaket I ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Bemühungen, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.
Höhere Ausbauziele für Solarenergie
Die gesetzlichen Ausbauziele für Solarenergie wurden bereits im EEG 2023 erhöht. Mit dem Solarpaket sollen diese Ziele erreicht werden: Bis 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Solarleistung hinzukommen. Die jährlichen Zuwachsraten sind ambitioniert: 2023 wurden bereits 14,6 GW an neuen Solaranlagen installiert, fast doppelt so viel wie 2022. Die geplanten Zuwächse für die Jahre 2024 und 2025 betragen 13 GW bzw. 18 GW an Solarleistung. Ab 2026 soll der Zubau sogar auf 22 GW pro Jahr steigen. Dabei soll der Ausbau etwa zur Hälfte aus Freiflächenanlagen und zur anderen Hälfte aus Dachanlagen erfolgen.
Einfachere Photovoltaik auf dem Balkon
Die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken wird für Bürgerinnen und Bürger deutlich vereinfacht und beschleunigt. Die Registrierung von Balkonkraftwerken wurde bereits zum 1. April durch die Bundesnetzagentur vereinfacht, indem sie auf wenige, leicht einzugebende Daten beschränkt wurde. Nun wurden weitere Vereinfachungen beschlossen:
- Digitale Stromzähler sind nicht mehr verpflichtend.
- Leistungsfähigere PV-Anlagen werden erlaubt.
- Die Stromeinspeisung über die Steckdose wird möglich.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Um Mietern in Mehrfamilienhäusern den günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern zugänglich zu machen, wird die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ eingeführt. Dadurch entfällt die komplizierte Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz. Außerdem werden Regelungen zu Abrechnungen und rechtzeitigen Ankündigungen bei Versorgungsunterbrechungen festgelegt.
Verbesserungen beim Mieterstrom
Mieterstrom wird künftig auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert, wenn der erzeugte Strom direkt verbraucht wird, ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden, um unverhältnismäßige technische Anforderungen zu vermeiden.
Unbürokratischer Ausbau von großen PV-Anlagen im Gewerbe
Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt müssen nicht mehr zur Direktvermarktung verpflichtet werden. Die Anlagenbetreiber können ihre Überschussmengen künftig ohne Vergütung und Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben. Dies soll Anlagenbetreiber mit hohem Eigenverbrauch motivieren, mehr PV auf großen Dächern zu installieren.
Stärkung des nachhaltigen Ausbaus von Freiflächenanlagen
Das Solarpaket regelt den nachhaltigeren Ausbau von Solarparks, ohne zusätzliche freie Flächen zu beanspruchen. Die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Modulen wird besonders gefördert. Für solche besonderen Solaranlagen werden in den Ausschreibungen bevorzugte Bezuschlagungen und höhere Einspeisevergütungen festgelegt.
Haben Sie noch Fragen zum Solarpaket I oder interessieren sich jetzt für eine Photovoltaikanlage? Kontaktieren Sie uns gerne direkt unter 030 629393490 oder fragen Sie ein unverbindliches Angebot an.
Ihr Solaro-Team