Die Kernpunkte in aller Kürze
- Bis zu 10.200 Euro Zuschuss.
- Dient dem Kauf und der Installation von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher.
- Antragsteller müssen Eigentümer oder Eigentümerinnen selbstgenutzter Wohngebäude sein und ein Elektroauto besitzen
- Förderung gilt ab 26.09.2023
In einer Zeit, in der der Klimawandel immer drängender wird und der Bedarf an nachhaltigen Lösungen wächst, ist die Förderung erneuerbarer Energien und umweltfreundlicher Mobilität wichtiger denn je. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat dieses Bewusstsein erkannt und ein neues Förderprogramm aufgelegt, das beide Aspekte miteinander verknüpft: Solarstrom für Elektroautos.
Die KfW, als Deutschlands führende Förderbank, hat sich das Ziel gesetzt, nachhaltige Projekte zu unterstützen und die Energiewende aktiv voranzutreiben. Das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos (442)“ ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Es ermöglicht es Hausbesitzern, die ihr Eigenheim mit einer Solaranlage ausstatten möchten und den selbst erzeugten Solarstrom nicht nur für den Eigenverbrauch zu nutzen, sondern auch für die Ladung ihres Elektroautos.
Folgende Maßnahmen sind förderfähig
Durch das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ wird die Anschaffung und Installation von Elektrofahrzeug-Ladestationen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern unterstützt. Ziel dieser Förderung ist es, sicherzustellen, dass Sie Ihr Elektroauto mit umweltfreundlichem Solarstrom aufladen können, der auf Ihrem eigenen Grundstück erzeugt wird.
Voraussetzungen
- Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit einer Mindestladeleistung von 11 Kilowatt (kW)
- Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Mindestspitzenleistung von 5 Kilowattpeak (kWp)
- Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit einer Mindestkapazität von 5 Kilowattstunden (kWh)
- Einbau und Anschluss der Gesamtanlage inklusive sämtlicher Installationsarbeiten
- Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Erforderliche Bedingungen für die Förderung
Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen Sie als Privatperson folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Neuanschaffung der Komponenten
Sie müssen die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher neu anschaffen. Bereits bestehende Komponenten sind nicht förderfähig. - Keine vorherige Bestellung
Bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung dürfen Sie keine dieser Komponenten bereits bestellt haben. - Besitz eines Elektroautos
Sie müssen im Besitz eines Elektroautos sein (Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen). Das Elektroauto muss auf Sie oder eine im selben Haushalt lebende Person zugelassen sein. Alternativ ist auch der Nachweis einer bereits getätigten Bestellung eines Elektroautos zum Zeitpunkt der Antragsstellung akzeptabel.
Hinweis: Wenn Sie Ihr Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Firmen- oder Dienstwagen erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Förderung.
- Wohnsitz in einem bereits bestehenden Wohngebäude
Ihr Wohngebäude muss bereits existieren und von Ihnen bewohnt werden.
Die Förderung ist nicht verfügbar für
- Neubauten, die noch nicht bezogen wurden.
- Objekte, die ausschließlich vermietet sind.
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen.
- Eigentumswohnungen.
- Die wiederholte Inanspruchnahme dieses Zuschusses für dasselbe Wohngebäude.
Höhe des Zuschusses und Auszahlung
Der Förderzuschuss setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Für die Ladestation:
Ein pauschaler Betrag von 600 Euro oder 1.200 Euro, wenn die Ladestation bidirektional aufladen kann. - Für die Photovoltaikanlage:
600 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp), mit einer maximalen Förderung von 6.000 Euro. - Für den Solarstromspeicher:
250 Euro pro Kilowattstunde (kWh), mit einer maximalen Förderung von 3.000 Euro.
Die maximale Gesamtförderung beträgt 10.200 Euro für Ihr Projekt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt auf Ihr Bankkonto.
Bitte beachten Sie, dass keine Förderung gewährt wird, wenn die Gesamtkosten Ihres Projekts den Betrag des Förderzuschusses unterschreiten.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Es ist nicht möglich, diesen Förderzuschuss mit anderen Formen der finanziellen Unterstützung wie Krediten, Zulagen oder anderen Zuschüssen zu kombinieren.
So funktioniert es
Antragstellung für den Zuschuss
Bevor Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen oder Verträge über Lieferung und Leistungen abschließen, reichen Sie Ihren Antrag im Kundenportal der KfW „Meine KfW“ ein. Dieses Portal wird Ihnen ab dem 26. September 2023 zur Verfügung stehen.
Umsetzung Ihres Vorhabens
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss erhalten haben, können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation in Auftrag geben.
Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten
Ab März 2024 müssen Sie folgende Schritte durchführen, um den Zuschuss zu erhalten:
- Identitätsnachweis:
Weisen Sie Ihre Identität nach, beispielsweise mit dem Schufa-Identitäts-Check. - Dokumentation Ihres Vorhabens:
Im Kundenportal der KfW geben Sie die Daten zur installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher an. Sie bestätigen, dass Sie Ihr Vorhaben vollständig umgesetzt haben. - Einreichen der Rechnungen:
Sie laden alle Rechnungen für die anrechenbaren Kosten hoch. - Zusätzliche Nachweise, falls angefordert:
Wenn erforderlich, laden Sie weitere Nachweise hoch, zum Beispiel die Zulassung oder den Leasingvertrag Ihres Elektroautos.
Nach Überprüfung Ihrer Angaben erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Haben Sie noch fragen zum Förderprogramm 442, dann besuchen Sie die Seite der KfW oder sprechen Sie uns an.
Sie erreichen unsere Photovoltaik-Experten per E-Mail, über unsere Rufnummer: 030 – 62 93 93 490 oder fordern Sie gleich Ihr persönliches Angebot in nur 2 Minuten über unseren Angebotskonfigurator an. Unsere Experten werden sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ihr Team von Solaro